Mit einem Fahrtenbuch hält sich der Unternehmer alle Möglichkeiten offen. Er erfasst als Privatanteil den Prozentsatz, der sich lt. Fahrtenbuch ergibt. Bei einer überwiegend betrieblichen Nutzung darf er alternativ auch die pauschale 1%-Methode anwenden. Die endgültige Entscheidung braucht erst bei der Erstellung des Jahresabschlusses getroffen zu werden.
Im Fahrtenbuch müssen folgende Angaben enthalten sein:
- Datum der Fahrt,
- Kilometerstand zu Beginn und am Ende jeder einzelnen auswärtigen Tätigkeit,
- Reiseziel und bei Umwegen auch die Reiseroute,
- Reisezweck mit Angabe der aufgesuchten Geschäftspartner,
- die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb sowie Familienheimfahrten (nur mit einem kurzen Vermerk oder in einer separaten Spalte) und
- die Privatfahrten, nur mit Angabe der gefahrenen Kilometer, ohne Angaben zum Reiseweg und Reisezweck.
Der BFH legt den Begriff Fahrtenbuch sehr eng aus. Er lässt sich vom Begriff Fahrten“buch“ leiten. Die erforderlichen Angaben müssen daher in einer
- gebundenen Form oder
- zumindest in einer geschlossenen Form
festgehalten werden, die nachträgliche Einfügungen oder Veränderungen ausschließen oder zumindest deutlich erkennbar werden lassen. Lose Notizzettel können kein Fahrtenbuch sein!